Diese Tatsache werde durch die aktuelle Unfallstatistik der bfu – im vergangenen Jahr habe es 960 verletzte und 21 getötete Personen auf Fussgängerstreifen gegeben – zweifellos bestätigt. Der Regierungsrat sieht daher keinen Anlass, von der Beurteilung der kantonalen Fachstelle abzuweichen und die Verfügung der Abteilung Tiefbau BVU zu ändern. (Hinweis: Eine gegen diesen Entscheid vom Gemeinderat X. erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das Verwaltungsgericht ab). 2011 Schulrecht 461 IV. Schulrecht