brauch gemacht und in Art. 4 lit. a die Schweizer Norm (SN) 640 241 (Fussgängerverkehr/Fussgängerstreifen; Fassung vom September 2000) der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute für anwendbar erklärt. 3.2 3.2.1 Der strittige Fussgängerstreifen auf der Y.-Strasse befindet sich im Bereich des Knotens Z.-Weg. Ob an dieser Stelle ein Fussgängerstreifen angezeigt ist, beurteilt sich also nach der SN 640 241. Dabei bilden namentlich Fussgänger- und Fahrzeugmengen die Hauptbeurteilungskriterien. Die Fussgängermenge in der Spitzenstunde ist zur entsprechenden Anzahl Fahrzeuge am betreffenden Strassenübergang in Beziehung zu setzen.