2011 Strassenverkehrsrecht 457 III. Strassenverkehrsrecht 99 Fussgängerstreifen Bei der Prüfung, ob ein Fussgängerstreifen angezeigt ist, bilden die Fuss- gänger- und Fahrzeugmengen an der fraglichen Stelle die Hauptbeurteilungskriterien. Im Interesse der Fussgänger sind Anordnungen zu vermeiden, die eine blosse „Scheinsicherheit“ bieten. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 1. Dezember 2010 i.S. Gemeinderat X. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung Tiefbau) (RRB Nr. 2010-001750). Sachverhalt