Damit soll ein englischsprachiges Schulkind an den Normalunterricht im Fach Englisch herangeführt werden, ohne dass dieses eine gänzliche Sonderstellung im Klassenverband erhält. Diese Praxis scheint dem Regierungsrat der besonderen Situation des Englischunterrichts in der Primarschule ohne weiteres gerecht zu werden und lässt sich rechtlich nicht beanstanden; einen rechtlichen Anspruch auf eine weitergehende vereinfachte Dispensation besteht nicht. 2010 Gemeinderecht 463 IV. Gemeinderecht