Veränderungen der Umgebung sollen Substanz und Eigenart von Denkmal und Umgebung bewahren, allenfalls aufwerten, aber keinesfalls beeinträchtigen (vgl. Grundsatzpapier der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege zum Schutz der Umgebung von Denkmälern vom 17. Oktober 2008, S. 2). 3.5 O. besitzt explizit das Gesicht eines teppichartigen, tief bebauten Strassendorfes und mit dem denkmalgeschützten Kirchturm den markantesten und für das "äussere Ortsbild" relevantesten Hochbau (...). Da die K.strasse als Einfallachse direkt auf den im Dorfkern liegenden Kirchturm zuläuft, befindet er sich immer in der Bildmitte (...).