Von K. kommend Richtung Dorfzentrum sind eine Zeit lang beide Denkmäler gleichzeitig sichtbar, ab Höhe des W.-Hauses an der K.strasse hat man die Pfarrkirche in gerader Linie mit der Strasse im Blick (...). Gleichzeitig kommt der Antennenmast auch in das durch zweistöckige Wohnhäuser geprägte Wohngebiet zu stehen, dessen Ortsbild tangiert ist (...). 3.2 Gemäss § 40 Abs. 1 BauG sind die Erhaltung, die Pflege und die Gestaltung von Landschaften, Gebieten und Objekten des Naturund Heimatschutzes, von Ortsbildern und Aussichtspunkten Sache des Kantons und der Gemeinden.