3. Beeinträchtigung des Denkmal- bzw. des Ortsbildschutzes 3.1 Die umstrittene Mobilfunkanlage soll auf einem freistehenden rund 23 m hohen Antennenmast an der K.strasse 29 erstellt werden. An ihm sollen 3 UMTS-Sender sowie 3 Richtfunkantennen installiert werden. Der Mast soll zwischen dem zweigeschossigen Gebäude Nr. 72 und der SBB-Linie zu stehen kommen. Er überragt das rund 9 m hohe Gebäude Nr. 72 und die ebenfalls rund 9 m hohe Fahrleitung der SBB um 14 m. Der Mast ist im unteren Bereich rund 0,8 m dick, ab etwa 9 m Höhe verjüngt er sich auf rund 0,5 m inkl. 440 Verwaltungsbehörden 2010