O., S. 92). Die Mobilfunkbetreiberinnen und -betreiber sind für die Evaluation und Koordination selber zuständig und verpflichtet den besten Standort zu wählen, wobei sie diesbezüglich gehalten sind, vor der Stellung eines konkreten Baugesuches mit den betroffenen 438 Verwaltungsbehörden 2010