88 Standortevaluations- und -koordinationsverfahren beim Bau von Mobilfunkantennen. Mobilfunkbetreiberinnen und -betreiber sind verpflichtet, eine umfassende Standortevaluation und -koordination vorzunehmen und den am Besten geeigneten Standort zu wählen. Aus dem Entscheid des Regierungsrats i.S. Mobilfunkbetreiberin X gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt/Gemeinderats B. (RRB Nr. 2010-000957) 2010 Bau-, Raumentwicklungs- u. Umweltschutzrecht 437 Aus den Erwägungen