rung der Baumasse, die Dachformen und -neigungen, die Fassadengliederung, die Farb- und Materialwahl sowie die Terrain- und Umgebungsgestaltung. Keine Rolle für die Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit kann sodann auch die Überlegung des Gemeinderats B. spielen, dass wegen des hohen Gewerbeanteils sowie wegen des Strassenverkehrsund Eisenbahnlärms heute die Wohnqualität im fraglichen Gebiet als wenig attraktiv empfunden wird und nur noch Jugendliche und Ausländer dort wohnen.