AJSG insbesondere Folgendes aus (Botschaft 08.144 des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 21. Mai 2008, fortan: Botschaft, S. 21): "Die Verpachtung erfolgt in der Regel an die bisherige Jagdgesellschaft. Bei zwei und mehr Bewerbungen wird diejenige Jagdgesellschaft bevorzugt, welche die Erfüllung der jagdlichen Aufgaben besser gewährleistet. Beim Entscheid, der beschwerdefähig ist, werden namentlich die