92 Jagdrevierverpachtung. - Der Bewerbung einer bisherigen Jagdgesellschaft kommt eine bevorzugte Stellung zu. - Von der Pachtvergabe an die bisherige Jagdgesellschaft darf abgewichen werden, wenn das bisherige Jagdverhältnis zu Problemen führte oder wenn die bisherige Jagdgesellschaft nicht (mehr) in der Lage erscheint, die sich stellenden jagdlichen Aufgaben zu erfüllen. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 15. Dezember 2010 i.S. Verein Jagdgesellschaft X gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (RRB Nr. 2010-001832) Aus den Erwägungen