dass die Parzelle 3535 überhaupt nicht überbaubar wäre, wenn die kleinen Grenzabstände eingehalten werden müssten, lässt sich auch nicht behaupten, nachdem die Parzelle derzeit ja überbaut ist. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung hielt der Ortsbildexperte des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zwar fest, dass er nicht im gleichen Sinne wie der Stadtrat entschieden hätte; allerdings bezeichnete auch er die stadträtliche Beurteilung als "nicht völlig verfehlt" und insofern als vertretbar, weshalb – wie dargelegt – ein Einschreiten der Rechtsmittelinstanz nicht als opportun erscheint.