Insbesondere trägt die geplante Nutzungsplanung Richtplankapitel S 1.3, Planungsanweisung 2.2 Rechnung, wonach für Grossprojekte (Flächenbedarf über 5 ha) im ESP S._____ grosse zusammenhängende Flächen mit geeigneten Instrumenten durch die Standortgemeinden baureif und verfügbar zu machen sind. Mit der Ausscheidung der Spezialzone XX, die unter anderem das heutige Kiesabbauareal beschlägt (vgl. § 14 Abs. 5 lit. e nBNO), wird der Richtplan auch in dieser Hinsicht umgesetzt.