als ESP von kantonaler Bedeutung im Richtplan ist lediglich ein öffentliches Interesse an der Umsetzung benannt. Der Richtplan bedarf nun aber noch der wertenden Umsetzung durch die verantwortlichen Träger der je angesprochenen raumwirksamen Aufgaben beziehungsweise der Interessenabwägung. Im konkreten Fall hat die Gemeinde Q._____ eine wertende Umsetzung des Richtplans beziehungsweise Interessenabwägung vorgenommen, was aus dem Planungsbericht wie auch aus dem abschliessen-