• die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung behördenverbindlich aufeinander abzustimmen, • die wirtschaftliche Entwicklung auf die geeigneten Standorte zu lenken und regional abzustimmen, • das Synergiepotenzial bei der Flächen- und Infrastrukturnutzung auszuschöpfen, • grössere Flächen an ausgewählten Standorten vorzusehen, um Betriebe mit grossem Flächenbedarf ansiedeln zu können (Richtplankapitel S 1.3).