Der Standort S._____ ist zudem im Richtplankapitel S 1.3 als "Vorzugsgebiet Spitzentechnologie" gemäss Planungsanweisung 2.1, vorab für Technologie, eingetragen, wobei die Nutzung der Bauzonen auf dieses Entwicklungsziel abzustimmen ist. ESP von kantonaler und regionaler Bedeutung sind entwicklungsfähige Arbeitsplatzgebiete an gut erschlossenen Standorten in Kernstädten, urbanen Entwicklungsräumen und ländlichen Entwicklungsachsen. Mit der Festsetzung von ESP im kantonalen Richtplan werden günstige Rahmenbedingungen geschaffen, um: