Das Gebiet S._____ ist im Kantonalen Richtplan als ESP von kantonaler Bedeutung festgesetzt (Richtplantext Kapitel S 1.3 "Wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) von kantonaler und regionaler Bedeutung sowie Bahnhofsgebiete", Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen, Richtplanbeschluss 1.1, bbb). Als Vorrangnutzung definiert der Richtplan für das Gebiet S._____ PVN, zum Beispiel Maschinenindustrie und Baugewerbe, und Nutzungen mit hohem GFN, zum Beispiel produktionsferne Lagerhaltung, Grosshandel, Transport- und Verkehrsbetriebe (Kapitel S 1.3, Richtplanbeschluss 1.1 i.V. mit Planungsgrundsatz B). Der Standort S.__