d und e nBNO als zulässig qualifiziere. Ein Blick auf den Entwurf des Zonenplans zeige aber, dass diese neue Zonierung wenig durchdacht sei. Direkterschliessungen auf die Kantonsstrasse würden bekanntlich nicht oder nur unter ganz restriktiven Einschränkungen gewährt. Das habe zur Folge, dass im schraffierten Gebiet am nordöstlichen Dorfrand wohl auch in Zukunft nur ein einziger Zugang zur Kantonsstrasse benutzt werden dürfe.