2015, welches als Überbau die kantonalen Planungsinstrumente wie den kantonalen Richtplan berücksichtige, schlichtweg nicht vereinbaren. lndem der Verbotskatalog explizit Nutzungen erwähne, welche vom Richtplan für das Gebiet der Gemeinde Q._____ nicht nur als zulässige, sondern auch als erstrebenswerte Nutzungen qualifiziert würden, erweise er sich als rechtswidrig und mit dem Richtplan nicht vereinbar.