Der Richtplan sei am 20. September 2011 beziehungsweise das Anpassungspaket Siedlungsgebiet (Umsetzung RPG 1) am 24. März 2015 beschlossen und vom Bundesrat am 23. August 2017 genehmigt worden. Die Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des Richtplans Paket 1 (GÜP 1) sei vom Grossen Rat am 27. Juni 2023 beschlossen worden, die Genehmigung des Bundesrats stehe noch aus. Die hier insbesondere interessierenden Teile des Richtplans, Kapitel S 1.3, M 2.1, M 6.1 und M 7.1 seien vom Bundesrat am 23. August 2017 vorbehaltlos genehmigt worden. Der aktuell geltende Richtplan sei auch unter Berücksichtigung der GÜP 1 nicht rechtswidrig.