Der Verbotskatalog schliesse Nutzung mit hohem Güterverkehr, teilweise auch mit hohem Flächenbedarf entgegen dem Richtplantext aus. Er stehe im Widerspruch zu den genannten Vorgaben des Richtplans, nämlich der Schaffung eines wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung, eines kantonalen Entwicklungsschwerpunkts einer Region und der guten Durchmischung der Nutzungen. Der kantonale Richtplan sehe ausdrücklich produktionsferne Lagerhaltung, Grosshandel, Transport- und Verkehrsbetriebe als zulässige Nutzungen für die Gemeinde Q._____ vor.