Er soll produzierenden und verarbeitenden Nutzungen (PVN) sowie Nutzungen mit hohem Güterverkehr und Flächenbedarf (GFN) dienen. Als PVN gelten beispielweise die Maschinenindustrie und das Baugewerbe, als GFN gelten beispielsweise produktionsferne Lagerhaltung, Grosshandel, Transport- und Verkehrsbetriebe. Der Grosse Rat des Kantons Aargau habe im Januar 2009 die Richtplanfestsetzung des Ausbaus der A1 vom T._____ bis ins U._____ auf sechs Fahrspuren und deren Anschlüsse beschlossen (Richtplan Kanton Aargau Kapitel M 2.1).