2 von 4 Während die gesetzliche Grundlage für Einschränkungen von Lichtemissionen und das öffentliche Interesse daran, Lichtverschmutzungen zu verhindern, ohne Weiteres gegeben sind, ist nachfolgend zu prüfen, ob der Entscheid des Stadtrats, die Fassadenbeleuchtung gänzlich zu verbieten, verhältnismässig ist. 5. Frage der Verhältnismässigkeit 5.1