Die weiteren Punkte betreffen (2.) die Helligkeit, (3.) das Lichtspektrum, (4.) den Leuchttyp und die Platzierung, (5.) die Ausrichtung, (6.) die Steuerung und schliesslich (7.) die Abschirmung in Problemfällen. Ferner enthält die Vollzugshilfe neu auch Richtwerte zur Beurteilung der Störwirkung auf den Menschen (vgl. ALEXAN- DER REICHENBACH, Aktualisierte Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt zur Begrenzung von Lichtemissionen, in: Umweltrecht für die Praxis [URP], 2022-3, S. 293). 4.3