Gemäss dieser Vollzugshilfe erfolgt die Begrenzung der Lichtemissionen nach den Grundsätzen eines 7-Punkte-Plans; es handelt sich dabei um einer Art Checkliste, um konkrete Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen zu finden. Der erste Punkt betrifft die Frage der Notwendigkeit der Beleuchtung. Es soll nur beleuchtet werden, was beleuchtet werden muss. Die weiteren Punkte betreffen (2.) die Helligkeit, (3.) das Lichtspektrum, (4.) den Leuchttyp und die Platzierung, (5.) die Ausrichtung, (6.) die Steuerung und schliesslich (7.) die Abschirmung in Problemfällen.