Das Bundesamt für Umwelt hat 2021 eine überarbeitete Fassung seiner Vollzugshilfe "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen" (kurz: Vollzugshilfe) herausgegeben und dazu das "Merkblatt für Gemeinden" zur "Begrenzung von Lichtemissionen" (kurz: Merkblatt) verfasst. Die Vollzugshilfe konkretisiert das Bundesrecht und zeigt auf, wie sich unnötige Lichtemissionen durch eine nachhaltige Lichtnutzung in Aussenräumen vermeiden lassen.