Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde auf Bundesebene eine Verordnung erlassen (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung [NISV] vom 23.Dezember 1999 [SR 814.710]). Diese betrifft jedoch nur Emissionen von elektrischen oder magnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 bis 300 Gigahertz und damit nicht das sichtbare Licht (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1C_216/2010 vom 28. September 2010, Erw. 3). 4.2