Es kann festgehalten werden, dass für den ununterbrochenen Aufenthalt in derselben Pflegeeinrichtung keine zweite subsidiäre limitierte Kostengutsprache beantragt werden kann. Der Gemeinderat Q._____ hat in seinem Entscheid vom 6. November 2023 das Kostengutsprachegesuch insoweit gutgeheissen, als mit dem ersten Gesuch die Limitierung auf Fr. 12'000.– gemäss dem Merkblatt vom 25. Februar 2015 noch nicht vollständig ausgeschöpft worden war. Die subsidiäre limitierte Kostengutsprache bezweckt, die Depotzahlungen bei Eintritt in die Pflegeinstitutionen zu ersetzen. Sie ist deshalb an die Höhe der verlangten Depotzahlung gekoppelt.