Die Leistung einer (weiteren) subsidiären limitierten Kostengutsprache vermag dieses Risiko nicht restlos zu beseitigen. Sollte die A._____ AG die Auflösung des Pflegevertrags tatsächlich in Erwägung ziehen, sollte beachtet werden, dass die Rechnungen der A._____ AG seit und aufgrund der Einsetzung der Beiständin stets beglichen worden sind. Das Inkassorisiko der A._____ AG hat sich daher stark minimiert. 2.3.3 Ausschöpfung der Limitierung