Dasselbe muss für Personen gelten, für welche anstelle einer Depotzahlung eine subsidiäre limitierte Kostengutsprache geleistet worden ist. Unabhängig davon besteht eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für beide Vertragsparteien mit einer Frist von sieben Tagen. Es besteht damit grundsätzlich jederzeit das Risiko, dass der Pflegevertrag mit einer Frist von sieben Tagen aufgelöst wird. Die Leistung einer (weiteren) subsidiären limitierten Kostengutsprache vermag dieses Risiko nicht restlos zu beseitigen.