Im Pflegevertrag (Beilage zur Replik) ist zur Akontozahlung geregelt, dass die A._____ AG bei Eintritt eine Akontozahlung gemäss Taxordnung verlange, diese nicht verzinst werde und bei Vorliegen einer subsidiären limitierten Kostengutsprache der Wohnsitzgemeinde auf die Leistung einer Akontozahlung verzichtet werde. Nach Beendigung des Betreuungsvertrags werde die Akontozahlung nach Saldierung mit allfälligen noch offenen Verpflichtungen der Kundin beziehungsweise dem Kunden, dem von ihm bezeichneten Vertretenden oder den gesetzlichen Erben zurückerstattet. Im Betreuungsvertrag ist eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen vorgesehen.