Wenn es einer mittellosen Person möglich wäre, nach Auszahlung einer subsidiären limitierten Kostengutsprache eine weitere Kostengutsprache für den Aufenthalt in derselben Pflegeeinrichtung zu erlangen, könnte dies im Ergebnis dazu führen, dass die Wohnsitzgemeinde des Gesuchstellers beziehungsweise der Gesuchstellerin den Pflegeheimaufenthalt dieser Person mittels subsidiären limitierten Kostengutsprachen finanziert. Bei der Beschwerdeführerin wurde die mit Entscheid vom 18. Januar 2021 gesprochene Kostengutsprache für offene Rechnungen der Monate August und September 2021 durch die A._____ AG eingelöst.