Es geht gerade nicht darum, das Inkassorisiko einer Pflegeeinrichtung durch die Sprechung von subsidiären limitierten Kostengutsprachen abzusichern beziehungsweise zu minimieren. Wenn es einer mittellosen Person möglich wäre, nach Auszahlung einer subsidiären limitierten Kostengutsprache eine weitere Kostengutsprache für den Aufenthalt in derselben Pflegeeinrichtung zu erlangen, könnte dies im Ergebnis dazu führen, dass die Wohnsitzgemeinde des Gesuchstellers beziehungsweise der Gesuchstellerin den Pflegeheimaufenthalt dieser Person mittels subsidiären limitierten Kostengutsprachen finanziert.