7 von 10 wird. Sie könnten daher die Aufnahme der pflegebedürftigen Person verweigern. Aus diesen Gründen kann es nicht angehen, dass bei fehlenden finanziellen Mitteln der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners nur die erste Pflegeinstitution für die ausbleibende Depotzahlung eine subsidiäre limitierte Kostengutsprache erhält. Die subsidiäre limitierte Kostengutsprache ist daher – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – für jede neue Pflegeinstitution erneut zu erteilen.