Die Gründe für einen Wechsel der Pflegeeinrichtung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit können unterschiedlicher Natur sein. Es ist denkbar, dass der Wechsel – wie bei der Beschwerdeführerin – auf Wunsch der Bewohnerin beziehungsweise des Bewohners hin erfolgt oder durch äussere Gründe veranlasst wird. Unabhängig vom Beweggrund müssen solche Wechsel in der Praxis möglich sein.