Die subsidiäre limitierte Kostengutsprache dient aus Sicht der (künftigen) Bewohnerin beziehungsweise des (künftigen) Bewohners dazu, den Zugang zu einer Pflegeinstitution beziehungsweise den Verbleib darin sicherzustellen, falls nicht genügend eigene Mittel vorhanden sind, um die verlangte Depotzahlung zu leisten. Die subsidiäre limitierte Kostengutsprache soll in diesen Fällen die Depot-zahlung ersetzen. Aus Sicht der Pflegeinstitutionen dient die Erhebung einer Depotzahlung der Verminderung ihres Inkassorisikos. Die Gründe für einen Wechsel der Pflegeeinrichtung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit können unterschiedlicher Natur sein.