Die Akontozahlung (in der Praxis auch Depot oder Vorauszahlung genannt) verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Zum einen sollen damit die bereits entstandenen, wegen der üblichen 30-tägigen Zahlungsfrist jedoch noch nicht beglichenen Kosten laufend gedeckt werden können. Zum anderen soll die Akontozahlung nach dem Tod des Bewohnenden für allfällige offene Forderungen herangezogen werden können, um so allfällige Inkassoausstände zu vermeiden.