Unter Berücksichtigung der üblichen Zahlungsfrist von 30 Tagen führe dies dazu, dass die entsprechenden Kosten in der Regel erst 30 beziehungsweise 60 Tage nach ihrer Entstehung von den Bewohnenden zu bezahlen seien. Aus diesem Grund würden die Pflegeeinrichtungen von den Bewohnenden vor, bei