Diese Pflicht beinhaltet nach Auffassung des Regierungsrats auch die Sicherstellung des Zugangs für ihre Einwohnerinnen und Einwohner in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Dies kann in den betreffenden Fällen mittels subsidiärer Kostengutsprache relativ einfach gelöst werden. Der Regierungsrat vertritt somit die Auffassung, dass vorab die betroffene Person zur Leistung eines (verzinslichen) Depots verpflichtet werden kann. Subsidiär sollte die Wohnsitzgemeinde – in erster Linie mittels subsidiärer Kostengutsprache – den Zugang ihrer Einwohnerinnen und Einwohner in eine stationäre Pflegeeinrichtung sicherstellen."