Der Regierungsrat fasste auch die Praxis in den Gemeinden zusammen: Es gebe Gemeinden, die auf Ersuchen hin zwar nicht ein Depot, dennoch aber eine sogenannte subsidiäre Kostengutsprache für den Fall von Inkassoausständen nach dem Tod der betreffenden Person leisten würden. Andere Gemeinden würden sowohl eine Depotzahlung wie auch eine subsidiäre Kostengutsprache kategorisch ablehnen. Konsequenz daraus sei, dass es im Einzelfall sehr schwierig sein könne, einen Pflegeplatz zu finden. Ein solcher Zustand, der zulasten von pflegebedürftigen Personen gehe, müsse verhindert werden.