In der Praxis komme es nun vor, dass – zum Beispiel bei einer Ausschlagung der Erbschaft – Rechnungen der stationären Pflegeeinrichtungen unbezahlt blieben. Die Pflegeeinrichtungen hätten deshalb damit begonnen, ein Depot (in der Praxis auch Akontozahlung oder Vorauszahlung genannt) zu erheben, das für allfällige offene Forderungen