Den Materialien zu den erwähnten Bestimmungen des Pflegegesetzes, konkret der (06.183) Botschaft zur 1. Beratung und der (07.101) Botschaften zur 2. Beratung zum Pflegesetz vom 6. September 2006 und 25. April 2007 und den Materialien zur Revision der Pflegefinanzierung ([10.259] Botschaft vom 1. September 2010 zur 1. Beratung und [11.173] Botschaft vom 4. Mai 2011 zur 2. Beratung), lassen sich keine näheren Ausführungen entnehmen, wie die Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der stationären Langzeitpflege gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln umzusetzen ist.