2 von 10 vom 6. November 2023 eröffnet. Zudem betrifft der Entscheid unmittelbar die Rechtsposition der Beschwerdeführerin, was sich bereits darin zeigt, dass grundsätzlich nur sie zur Gesuchstellung berechtigt gewesen wäre. Die Ablehnung des Gesuchs führt dazu, dass die von der A._____ AG verlangte Akontozahlung nicht gedeckt werden kann. Damit kann die Beschwerdeführerin ihren Pflichten aus dem Pflegevertrag nicht nachkommen, womit ihr eine Kündigung des Pflegevertrags droht. Mit dem Entscheid vom 6. November 2023 erleidet die Beschwerdeführerin folglich unmittelbar einen Nachteil.