Soweit aus den Akten ersichtlich, wurde das Gesuch um subsidiäre limitierte Kostengutsprache vom 4. Oktober 2023 durch die A._____ AG eingereicht. Das Gesuch enthält die Unterschriften von zwei Mitarbeitern der A._____ AG. Weder die Beschwerdeführerin noch ihre Beiständin haben das Gesuch mitunterzeichnet. Es ist nicht ersichtlich, dass die A._____ AG das Gesuch namens und im Auftrag der Beschwerdeführerin eingereicht hat. Der Gemeinderat Q._____ versandte den Entscheid vom 6. November 2023 an die Beiständin der Beschwerdeführerin und die A._____ AG. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der Beiständin der Beschwerdeführerin in deren Namen erhoben.