Sie kommt jedoch bei mittellosen Personen zum Zug und soll diejenigen Kosten decken, für welche weder die Sozialversicherungen noch die Sozialhilfe aufkommen (siehe nachfolgende Erwägung 2.2). Da es bei der Geltendmachung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen darum geht, das Einkommen der Beschwerdeführerin zu sichern, kann die Geltendmachung der subsidiären limitierten Kostengutsprache auch unter diese Aufgabe subsumiert werden. Die Berufsbeiständin ist zudem zur Vertretung der Beschwerdeführerin gegenüber Ämtern berechtigt. Aufgrund der im Entscheid vom 28. Oktober 2021 und der Ernennungsurkunde vom selben Tag aufgeführten Aufgabenbereiche ist die Berufsbeiständin C.__