395 ZGB, errichtet und C._____ zur Beiständin ernannt wurde. Gemäss dem Entscheid umfasst die Beistandschaft folgende Bereiche: Vertretung der Beschwerdeführerin bei der Erledigung von finanziellen Angelegenheiten, Verwaltung des gesamten Einkommens und Vermögens, Vertretung der Beschwerdeführerin bei der Erledigung administrativer Angelegenheiten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, Sozialversicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen, Geltendmachung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen der Beschwerdeführerin.