8 von 9 Ebene erfolgte die Einführung der neuen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB; SAR 713.010) mit der Teilrevision der Nutzungsplanung, welche am 18. Juni 2015 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 22. März 2017 vom Regierungsrat genehmigt wurde. Massgebend für die Beurteilung der Treppenanlage und der Tiefgarageneinfahrt ist somit nicht § 18a ABauV, wie die Beschwerdeführenden zu Unrecht meinen, sondern § 20 BauV.