Der angefochtene Entscheid ist daher mit der Auflage zu ergänzen, dass dem Gemeinderat für die Mieterausbauten im Obergeschoss vor der Baufreigabe überarbeitete Pläne mit projektierten Kocheinrichtungen zur Genehmigung einzureichen sind. Ziffer 8 der Besonderen Auflagen und Bedingungen der angefochtenen Bewilligung ist deshalb wie folgt zu ergänzen: "c) Für die Baufreigabe sind dem Gemeinderat überarbeitete Pläne des Mieterausbaus im Obergeschoss zur Genehmigung einzureichen, aus denen der geplante Wohnungsausbau (einschliesslich Kochgelegenheit und sanitäre Einrichtungen) hervorgeht." […] 4. Parkierung […] 4.4 Nutzungszuweisung Parkplätze