Angesichts dessen genügt es nicht, wenn in den Ateliers lediglich technische Installationen vorhanden sind, die den nachträglichen Einbau von Kochgelegenheiten ermöglichen. Dies würde eine Umgehung der zwingend erforderlichen Wohnnutzung erheblich begünstigen. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass in den Wohnateliers auch effektiv Küchen oder Kochnischen eingebaut werden. Der angefochtene Entscheid ist daher mit der Auflage zu ergänzen, dass dem Gemeinderat für die Mieterausbauten im Obergeschoss vor der Baufreigabe überarbeitete Pläne mit projektierten Kocheinrichtungen zur Genehmigung einzureichen sind.